Klasse T

Was man mit der Klasse T fahren darf !

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft dienen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis max. 60 km/h (selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h). Jeweils mit Anhänger.

      •Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre mit Sondergenehmigung) bei 40 km/h, 18 Jahre bei 60 km/h

      •Einschluss der Klassen AM, L

 

Klasse L

Was man mit der Klasse L fahren darf !

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h (selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h). Je mit Anhänger wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Vorsicht! Sollte mit der Klasse L in Verbindung mit Anhängern schneller als 25 km/h gefahren werden, fährt man ohne gültige Fahrerlaubnis.

Ab wann können Sie die Ausbildung beginnen?

Es reicht aus, wenn Sie sich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmelden; oder Sie machen die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

Für die Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben