Klasse C1

Was man mit der Klasse C1 fahren darf !

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber mit nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. (Auch mit Anhänger einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

      •Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse B erforderlich

      •Mindestalter: 18 Jahre

      •Kein Einschluss anderer Klassen

 

Klasse C1E

Was man mit der Klasse C1E fahren darf !

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zG der Fahrzeugkombination 12.000kg nicht übersteigt.

      •Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse C1 erforderlich

      •Mindestalter: 18 Jahre

      •Einschluss der Klassen BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)

Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

 

Klasse C

Was man mit der Klasse C fahren darf:

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. (Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

      •Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse B erforderlich

      •Mindestalter: 21 Jahre (Berufskraftfahrer: 18 Jahre)

 

Klasse CE

Was man mit der Klasse CE fahren darf !

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen

      •Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse C erforderlich

      •Einschluss der Klassen BE, C1E, T; sowie D1 und DE (sofern D vorhanden ist)

      •Mindestalter: 21 Jahre (Berufskraftfahrer: 18 Jahre)