Schutzausrüstung

Folgende Schutzausrüstung ist bei der Motorradausbildung vorgeschrieben:

      •Schutzhelm nach ECE-Norm

      •Motorradjacke mit Protektoren

      •Motorradhose mit Protektoren

      •knöchelhohes Schuhwerk

      •Schutzhandschuhe

Für die erste Fahrstunde können wir Ihnen Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, danach bitte die eigene Bekleidung mitbringen. Gerne sind wir Ihnen beim Kauf behilflich.

Klasse A

Welche Fahrzeuge kannst Du mit der Klasse A fahren ?

      •Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

      •Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

      •Alle Fahrzeuge der Klassen A2, A1 und AM

Mit den folgenden Fahrzeugen bilden wir die Klasse A aus:

      •Kawasaki ZR 650

      •Harley Davidson VR1 VROD

Ab wann kannst Du die Ausbildung beginnen ?

Das Mindestalter bei der Klasse A liegt bei 20, 21, 24 Jahren (je nach Voraussetzung). Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

 

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Aufstieg von A2 auf A

      •durch zweijährigen Besitz der Klasse A2

      •es wird nur eine praktische Prüfung gefordert, die Theorieprüfung entfällt.

Mit den folgenden Fahrzeugen bilden wir die Klasse A2 aus:

      •Kawasaki ZR 650

      •Kawasaki Vulkan 650 S

Ab wann kannst Du die Ausbildung beginnen ?

Das Mindestalter bei der Klasse A2 liegt bei 18 Jahren. Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

 

Klasse A1

Welche Fahrzeuge kannst Du mit der Klasse A1 fahren ?

      •Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt,

      •Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

      •Seit 19.01.2013 keine Geschwindigkeitsbegrenzung

      •Alle Fahrzeuge der Klasse AM

Aufstieg von A1 auf A2

      •Durch zweijährigen Besitz der Klasse A1 oder Klasse 3 Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben

      •Es wird nur eine praktische Prüfung gefordert, die Theorieprüfung entfällt

Motorradfahren mit dem Autoführerschein durch Eintragung der Schlüsselzahl B196

siehe auch Führerschein / Klassen B, B96, B196, BE

Vorraussetzungen:

      •Mindestalter: 25 Jahre

      •Vorbesitz Klasse B mit mindestens 5 Jahren Fahrerfahrung

      •Ausbildung kann auch auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden

ACHTUNG

      •Keine A1 Fahrerlaubnis ! D. h. kein Aufstieg in die nächst höhere Klasse möglich

      •Nur in Deutschland gültig !

Mit dem folgenden Fahrzeug bilden wir die Klasse A1 aus:

      •KTM 125 Duke

      •Honda MSX 125

Ab wann kannst Du die Ausbildung beginnen ?

Das Mindestalter bei der Klasse A1 liegt bei 16 Jahren. Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machest die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

 

Klasse AM

Welche Fahrzeuge kannst Du mit der Klasse AM seit 19.01.2013 fahren ?

      •Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder

Mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

 

      •Krafträder

Mit einer durch die bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

 

      •Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Das sind zum Beispiel

      •Roller

      •Kleine PKW

      •vierrädrige Quads

      •Lastendreiräder

Mit dem folgenden Fahrzeug bilden wir die Klasse AM aus:

      •TGB Bullet

      •Roller Yamaha Special Edition Rossi

Ab wann kannst Du die Ausbildung beginnen ?

Das Mindestalter bei der Klasse AM liegt bei 16 Jahren (angedacht: 15 Jahre). Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

 

Klasse Mofa

Was man mit der Prüfbescheinigung Mofa fahren darf !

      •Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

      •Ab 16 Jahren dürfen auf besonderen Sitzen Kinder unter 7 Jahren mitgenommen werden.

Mit dem folgenden Fahrzeug bilden wir die Klasse Mofa aus:

      •Honda Mofa 50 ccm

Ab wann kannst Du die Ausbildung beginnen ?

Das Mindestalter bei der Klasse Mofa liegt bei 15 Jahren. Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.