...Ihre Mobilität...

Behindert ist man nicht, behindert wird man!!

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen müssen nicht nur mit den daraus resultierenden Einschränkungen fertig werden, hinzukommt, dass die Nutzung so manch alltäglicher Gebrauchsgegenstände schlecht möglich oder sogar unmöglich ist. Dazu zählt oft auch das Bedienen eines Fahrzeuges. Allerdings gibt es Anbieter, die Fahrzeuge entsprechend umbauen. Einige Autohersteller haben ebenfalls spezielle Angebote. Doch bis ein derart angepasstes Auto genutzt werden darf, müssen noch einige Hürden überwunden werden.

Ich glaub, mich trifft der Schlag, unbekümmert dahergesagt, aus mehr oder weniger nichtigem Anlass. Den Betroffenen und ihren Angehörigen kommt der Spruch kaum mehr über die Lippen. Plötzlich wissen sie wie das ist, wenn jemanden "der Schlag" trifft. Nicht nur das man zunächst oft sprachlos ist, halb oder ganz gelähmt im Rollstuhl sitzt, visuelle Störungen aufweist oder gar blind wurde, sondern auch hilflos, deprimiert, verbittert, ohne Vorankündigung aus dem Alltag und Normalität gerissen wurde.

Machen wir uns nichts vor: Es kann jeden treffen. Heute quietschfidel, morgen durch Krankheit oder Unfall an den Rollstuhl gefesselt oder angewiesen auf Gehilfen, Begleitpersonen, Rolli usw. Und schon ist Schluss mit der gewohnten Mobilität und Selbstbestimmung der eigenen Tagesgestaltung. Kleinste Wege werden plötzlich zu unbequemen und/oder unlösbaren Hürden.

Ein Auto macht mobil und unabhängig, vor allem in Gegenden, in denen öffentliche Verkehrsmittel nur beschränkt verfügbar sind. Es gibt uns ein Stück Freiheit und Lebensqualität.

Es stellt sich die Frage, ob bei Hirnschädigung (z.B. nach einem Schlaganfall, Schädel-Hirn-Träume oder Hirntumor) wieder Auto gefahren werden kann und darf? Wer prüft und entscheidet? Zunächst einmal ist jeder erwachsene Mensch für sich selbst verantwortlich. An diese Eigenverantwortung werden allerdings sehr strenge Maßstäbe gesetzt. Wer sich im Falle einer Hirnschädigung ohne weiteres wieder ans Steuer setzt, geht enorme Risiken ein. Die Gefahr ist, dass das Fahren als illegal gewertet werden und unter Umständen strafrechtliche und/oder versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Eine Beratung und Untersuchung muss nach einer Hirnschädigung sehr differenziert und umfangreich erfolgen, da die Auswirkungen auf die Kraftfahrtauglichkeit nicht offensichtlich und pauschal feststellbar sind. Sehr häufig treten neben Lähmungen, z.B. Reaktionsminderung, Einschränkungen der geteilten Aufmerksamkeit, Wahrnehmungsstörungen, Wesensveränderungen und eingeschränkte Kritikfähigkeit auf. Bei der Beurteilung, ob die Fahrtüchtigkeit gegeben ist, gibt es kein Ganz oder gar nicht, sondern es wird genau abgewogen, welche Einschränkungen hinnehmbar oder ausgleichbar sind. Auch bei eingeschränkter Tauglichkeit hat man einen Rechtsanspruch auf die Fahrerlaubnis, die ggf. mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden kann. Wird eine Begutachtung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich, so ist in aller Regel eine Fahrprobe mit einem Fahrlehrer und entsprechendem Fahrzeug notwendig. Wir begleiten Sie und bereiten Sie qualifiziert auf diese Begutachtung vor.

Wir machen Sei mobil trotz Handicap. Durch meine langjährigen Erfahrungen mit körperbehinderten Menschen kann ich besonders gut auf die jeweiligen Bedürfnisse eingehen, nicht nur in Bezug auf das Autofahren. Gerne betreue und unterstütze ich Sie in den Fragen zum Thema Mobilität und allen damit verbundenen Angelegenheiten. Durch die gute Zusammenarbeit mit Ämtern, den Begutachtungsstellen des TÜV und der DEKRA, speziellen Fahrschulen mit entsprechenden Fahrzeugen, Sanitätshäusern, Physiotherapiepraxen, Autohäusern, Krankenhäusern und einem Rehazentrum ist mir eine individuelle, fachlich fundierte Beratung. Ich führ sie wieder behutsam und einfühlsam an das Autofahren heran.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Nach einschlägigen Untersuchungen sind die Ursachen von Verkehrszuwiderhandlungen weniger mangelnde Kenntnisse der Verkehrsvorschriften, als vielmehr unzureichendes Bewusstsein der Gefahren des Straßenverkehrs und in der Fahrpraxis erlernte Fehlverhaltensweisen. Statistisch betrachtet sind tatsächlich auch die besten Vorsätze nicht viel Wert. Eine viel höhere Chance, dass jemand sein Verhalten dauerhaft ändert, besteht dann, wenn die Gründe für das bisherige Verhalten abgestellt und durch andere ersetzt werden, die jetzt das neue Verhalten attraktiver machen (psychologisch gesprochen: andere Verstärker müssen her). Es ist deshalb nutzlos, wenn Sie versuchen, eben "besonders überzeugend" vorzutragen, dass Sie wirklich gaaaanz feste Vorsätze gefasst haben.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund mit dem herabsetzenden Begriff "Idiotentest" belegt, lautet die gesetzliche Bezeichnung "Begutachtung der Fahreignung"

Die MPU gibt es seit 1954 in Deutschland. Sie stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Im europäischen Ausland sind anstelle fachlich begründeter Einzelfallprüfungen häufig drakonische Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten oder gehäuften Verstößen üblich. Die Höhe der Strafe steht jedoch in keinem nachweisbaren Zusammenhang mit dem zukünftigen Unfallrisiko. Bedeutsam sind dagegen eine offene Auseinandersetzung mit den Ursachen und stabile Änderungen in Einstellung und Verhalten.

Der Begriff "Fahreignung" umfasst die körperliche Eignung, die geistige Eignung (zum Beispiel Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit. Fahreignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Rechtssystematisch ist die Überprüfung der Fahreignung ein Realakt.

Alternativ wird der Begriff der Mobilitätskompetenz diskutiert, der den Aspekt der Verhaltensentwicklung stärker hervorhebt. Verkehrspsychologen definieren Mobilitätskompetenz als die Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw. einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen.

Ein MPU-Gutachten liefert eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Die Prognose ist immer dann günstig (= 'positives' Gutachten), wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.

Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung). Bestehen begründete Zweifel an der Objektivität oder werden diese Standards nicht beachtet, kann ein Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden. Die Qualität der MPU-Gutachten wird aufwendig kontrolliert.

In unserem Beratungsgespräch wird der allgemeine Ablauf solch einer Untersuchung erläutert und es werden die Erfolgskriterien benannt sowie Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Verkehrsanwälten) angesprochen. Weiter werden Verhaltenshinweise und Beratungsempfehlungen gegeben, etwa der Hinweis, dass ein (negatives) Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss (der Auftraggeber ist hier 'Herr des Verfahrens', die MPU-Stelle unterliegt der strikten Schweigepflicht).

In meiner individuellen verkehrspsychologischen Beratung steht die persönliche Problematik des Ratsuchenden im Vordergrund. Ziel einer seriösen Beratung durch mich als Verkehrspsychologen ist nicht allein die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Zukunftsperspektive (Vermeidung neuer Verkehrsauffälligkeiten). Wenn grundlegende Problemlösungen und Änderungen in Einstellung und Verhalten fehlen oder nicht ausreichend stabil sind, sind die Rückfallquoten hoch. Sie erhalten bei mir keinen "Schauspielunterricht", in dem geschickte Präsentationen und Argumentationen eingeübt werden, um lediglich eine MPU zu bestehen, sondern eine fachlich fundierte und zielführende Auslotung der jetzigen und zukünftigen Verhaltensweisen, orientiert an achtbarem Werteverständnis.

In der Boulevardpresse und an Stammtischen wurde die MPU unter der Bezeichnung "Idiotentest" bekannt, weil sie im Verkehrsrecht der 1950er und 1960er Jahre vor allem dann gefordert wurde, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber zum dritten Mal die Prüfung nicht bestanden hatte (so genannte Prüfungsversager). Diese verwaltungsrechtliche Regelung wurde jedoch etwa zeitgleich mit der Theorie der "Unfallpersönlichkeit" abgeschafft, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem tatsächlichen Unfallgeschehen statistisch nicht nachweisbar war. Da die Unfallzahlen mit zunehmender Motorisierung in Deutschland stark anstiegen (absoluter Höhepunkt 1973: etwa 20.000 Getötete im Straßenverkehr), verschob sich der Schwerpunkt der Untersuchungen auf die Hauptrisikofaktoren im Straßenverkehr: Alkohol, Drogen und andere Verkehrsauffälligkeiten wie überhöhte Geschwindigkeit. Unverantwortliche Journalisten tragen leider auch heute noch zur Verbreitung des Begriffes "Idiotentest" bei, indem sie Nachrichten über prominente Betroffene oder spektakuläre Ereignisse unter dem Deckmantel der Information in den Massenmedien platzieren.

"MPU-Gründe-Kuchen"

Gessner Consulting

Über den Ablauf einer MPU kursieren eine Vielzahl von Geschichten und Erzählungen, insbesondere über unlösbare Aufgaben oder absichtliche "Fallen" während der Gespräche. Einige der häufigsten Falschmeldungen und MPU-"Mythen" möchte ich nachfolgend aufzeigen:

Gessner Consulting

"Kugeltest":

Angeblich muss der MPU-Kandidat versuchen, zwei Kugeln aufeinander zu stellen (was praktisch unmöglich ist) und fällt durch, sobald er die Kugeln auch nur berührt. Einen solchen "Test" hat es bei der MPU nie gegeben - er ist frei erfunden. (Anmerkung: Lustig wäre es, situationsbedingt angebracht eher nicht).

Persönlichkeitsfragebogen oder Aggressionsfragebogen:

Angeblich muss ein MPU-Kandidat einen dieser Fragebögen ausfüllen, anhand dessen das Ergebnis der Untersuchung bereits vorab festgelegt wird. Derartige Fragebögen existierten lediglich während einer kurzen Versuchsphase in den 1970er-Jahren und wurden bald wieder abgeschafft. Es gibt bei einer MPU kurze Fragebögen, die sich auf die persönliche Lebenssituation beziehen (Beruf, biografische Angaben) oder auf die Verkehrsvorgeschichte und eventuelle Erkrankungen eingehen. Sie dienen aber vor allem als Leitfaden für das Gespräch - und die schriftlichen Angaben werden vor der Übernahme in das Gutachten noch einmal ausdrücklich besprochen.

Fragenkatalog

Auch existiert entgegen Gerüchten kein fester Fragenkatalog, den ein Gutachter abfragt. Jeder Antragsteller wird individuell nach seiner Problematik auf selbstkritische Einsichtsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und - je nach der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde - auf seine Konsumgewohnheiten oder die Stabilität einer begonnenen Verhaltensänderung hin überprüft.

Die Beurteilung ist reines Glücksspiel

Die Begutachtungsstellen für Fahreignung sind an bundesweit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe gebunden, die veröffentlicht und von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verbindlich vorgeschrieben sind. Diese Akkreditierung trägt wesentlich dazu bei, dass die Begutachtung einheitlich und vergleichbar erfolgt. Da Menschen ihr Verhalten und ihre Einstellungen ändern können, ist es gerade keine Glückssache, ob ein Gutachten positiv ausfällt. Ebenfalls gibt es keine guten oder schlechten Beurteilungsstellen, demnach ist es nicht zielführend weite Wege auf sich zu nehmen, um den "geeigneten Psycho" für sich zu finden.

Man darf nicht die Wahrheit sagen

Zuverlässige Angaben sind für eine günstige Prognose notwendig. Mangelnde Glaubhaftigkeit muss im Gutachten dargestellt werden und kann nicht zu einem günstigen Gutachtenergebnis führen. Bei frei erfundenen Geschichten oder Bagatellisierung der Probleme fällt das Ergebnis meist negativ aus.
Glaubhaftigkeit setzt widerspruchsfreie und nachvollziehbare Aussagen voraus (sogenannte "Hypothese 0"). Günstigen Einfluss auf die Beurteilung der Glaubhaftigkeit haben: authentisch, zutreffende Schilderungen; Widerspruchsfreiheit;
konkrete detailreiche Informationen über Veränderungen; Vermeiden von Bagatellisierungen und Fremdkritik. Stehlen Sie sich und keinem anderen die Zeit mit frei erfunden neuen Persönlichkeitsmerkmalen.

Man hat sowieso keine Chance durchzukommen

Gutachter müssen neutral und objektiv beurteilen und sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gültigen Beurteilungskriterien orientieren. Erforderlich ist aber die Mitwirkung des Betroffenen: Er muss die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten und die gezogenen Konsequenzen benennen und bei Bedarf objektive Nachweise (Leberwerte, Screenings) beibringen. Das Verb "durchkommen" gehört eher in den Wortschatz der "Dschungelcamper"

Auch jahrelange unauffällige Fahrpraxis zählt nicht

Tests sind objektive und Zeit sparende Verfahren, um die aktuelle Leistungsfähigkeit zu belegen. Sie werden ausführlich erklärt und beginnen erst nach einer Übungsphase. Bei erkennbaren Leistungsdefiziten, zum Beispiel im Bereich der Reaktionsschnelligkeit, kann aber auch durch eine zusätzliche Beobachtung des Fahrverhaltens (praktischer Fahrtest) festgestellt werden, ob der Betreffende diese durch seine Erfahrung im Straßenverkehr ausgleichen kann. Eine hohe Kilometerleistung sagt nicht zwangsläufig etwas über die Güte der Asphalt- und Mitbürgerbehandlung aus.

Gessner Consulting

Quelle: BASt-Bericht (August 2007): "Begutachtung der Fahreignung 2006"

Atmen Sie auf nach all den Informationen!

Sie sind bereits auf dem besten Wege, Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerhalten. Sie beschäftigen sich ja schon mal mit dem Thema und haben mein Angebot gefunden und bis zum Ende gelesen. Sehen Sie diese Situation als Herausforderung und als Chance Ihrem Leben ("Führerscheinleben") eine positive Wende zu geben.
Ich helfe Ihnen gerne mit gezielten Maßnahmen vom ersten Beratungsgespräch über Seminare bis hin zur individuellen Vorbereitung auf die MPU, als verkehrspädagogischer Berater mit fundierter moderner Ausbildung.
Meine Seminare und Beratungen unterliegen einer ständigen Kontrolle und Weiterentwicklung, so dass ich stets auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zurückgreifen kann.
Nutzen Sie meine Kompetenz für Ihr Weiterkommen.

Wieder gefundene Mobilität in allen Altersklassen

Wann ist das nächste Treffen Ihres Abschluss-Jahrgangs... . hätten Sie nicht Lust? Wie war das noch mit dieser Jugendfreundschaft, die Sie immer wieder so herzlich eingeladen hat, mal auf einen Besuch vorbeizukommen? Ist in diesem Jahr nicht noch eine der immer seltener werdenden Familien-Zusammenkünfte? Fahren Sie hin - überwinden Sie das, was Sie einschränkt - mit einem Auto haben Sie die Chance, Freundschaften zu erhalten, Kontakte aufzubauen, die Familiengemeinschaft zu festigten, ihre Selbstzufriedenheit zu erhöhen, vor allem ihre Unabhängigkeit sicher zu stellen bzw. wieder zu erreichen.
Schluss mit dem lästigen Fragen und Bitten und Betteln nach einer Mitfahrgelegenheit. Seien sie selbst wieder Kapitän steuern sie ihr Fahrzeug wieder sicher und gewandt über die Avenue der Glückseligkeit.

Meine Leistungen für ihre "Auto-Mobilität":

      •Einweisung in die aktuellen Fahrerassistenzsysteme

      •Bedienung der Navigationsgeräte

      •Erklärung der Fahrzeugtechnik

      •Einführungs- und Probefahrten im Realverkehr und/oder auf Übungsplätzen mit meinen oder ihren Fahrzeugen

      •Wissensvermittlung der aktuellen verkehrsrechtlichen Vorschriften

      •Spezialfahrten wie Nacht-, Autobahn- oder Überlandfahrten