Ausbildung Gabelstapler

Die Ausbildung zum Erwerb des Gabelstapler-Führerscheins erfolgt durch eine theoretische und praktische Schulung. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren und eine gesundheitliche und geistige Eignung.

Nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie gleich Ihren Schein bei uns in der Fahrschule.

Darin heißt es:
Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen die ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Die gesetzlichen Vorschriften sind geregelt in ArbSchG, BetrSichV §6 und Anhang 1, TRBS 2111 Teil 1, DGUV V 1 + 68 und DGUV G 308-001

 

Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Gabelstapler zu führen. Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Hinzu kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse befindet sich hinten; dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten als beim Lastkraftwagen oder Personenkraftwagen. Die Last liegt - im Unterschied zum Lastkraftwagen - vor dem Fahrer frei auf den Gabelzinken, sie kann am Hubmast gehoben und gesenkt, vor- und zurückbewegt werden. Und nicht zuletzt verlangt das Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern eine andere Fahrweise als beim Kraftfahrzeug. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Gabelstapler, sondern für nahezu alle Flurförderzeuge mit Hubgerüst. Verständlich, dass nicht jeder, auch wenn er schon lange einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, mit einem Flurförderzeug fahren darf. Er würde sich und andere in Gefahr bringen. (Zitat: DGUV G 308-001)

 

Die Ausbildung zum Erwerb des Gabelstapler-Führerscheins erfolgt durch eine theoretische und praktische Schulung mit anschließender Prüfung in Theorie und Praxis. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren (16 Jahren unter Aufsicht) und eine gesundheitliche und geistige Eignung.

Ausbildung und Prüfung der Staplerfahrer werden in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV A1 und 68 "Flurförderfahrzeuge" von der BG gefordert.

Die Voraussetzungen ergeben sich aus der DGUV G 308.-001 Unterpunkt 2

 

Mitzubringen sind:

 

      •ein Passbild

      •der Personalausweis

      •sofern vorhanden der Führerschein

Gabelstapler Original Arbeitsmaschinenformular