Führerschein fürs E-Bike: Pedelec

 

Der E-Bike Markt boomt: Im Jahr 2018 verkauften die Händler 960.000 Fahrräder allein in Deutschland. Das macht einen Marktanteil von etwa 23 Prozent des gesamten Fahrradmarkts aus. Ob Trekking- oder Mountainbike, beim Kauf können sie sich für die unterschiedlichsten Fahrradtypen entscheiden. Hierbei ist der Vermarktungsname E-Bike jedoch etwas irreführend, da es unterschiedliche Typen gibt, für die unterschiedliche Rechtslagen gelten. Für einige Modelle brauchen Sie sogar einen Führerschein.

Der meistverkaufteste Typ ist das Pedelec. Der Name steht für Pedal Electric Cycle. Bei diesem Typ unterstützt ein elektrischer Motor ihre persönliche Tretleistung. Die Merkmale: Die unterstützende Motorleistung beträgt maximal 250 Watt und schaltet sich ab 25 Kilometer pro Stunde automatisch ab. Eine Hilfe bei der Anfahrt, für die kein eigener Kraftaufwand benötigt wird, darf außerdem nicht schneller als sechs Kilometer pro Stunde beschleunigen.

Fahrsicherheitstraining

 

Nur mit diesen Begrenzungen ist ein E-Bike rechtlich einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt. Die Regelung findet sich im §1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Für Pedelecs gibt es somit keine Altersbeschränkung und Sie benötigen keinen Führerschein. Sie dürfen damit auf Fahrradwegen, genauso wie auf Straßen fahren. Sie benötigen hierfür in der Regel keine extra Haftpflichtversicherung. Empfehlenswert ist sie trotzdem. Eine Helmpflicht besteht bei Pedelecs nicht. Dennoch empfehlen wir grundsätzlich, dass Sie einen Helm tragen.

Führerscheinpflicht bei einem S-Pedelec

Anders sieht es aus, wenn es sich bei Ihrem Rad um ein S-Pedelec handelt.

S-Pedelecs unterstützen Ihre Tretleistung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde elektrisch. Sie gelten bereits als Kleinkraftrad der Klasse L1e-B. Laut EU-Typengenehmigung dürfen Sie maximal eine Leistung von 4.000 Watt aufbringen. Für ein S-Pedelec brauchen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse AM, der Sie zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern befähigt. Das Mindestalter dafür beträgt 16 Jahre. Ein herkömmlicher Auto-Führerschein der Klasse B schließt auch die Klasse AM mit ein. Beachten müssen Sie zudem, dass Sie für ein S-Pedelec eine speziell Haftpflichtversicherung und ein zugehöriges Fahrzeugkennzeichen benötigen. Diese kostet Sie im Jahr zwischen 35 und 70 Euro.

Außerdem bestehen eine Helmpflicht.

      •Das Fahren auf Radwegen ist generell nicht erlaubt.

      •E-Bike: Beim S-Pedelec ist der Führerschein Pflicht.

      •Klassische E-Bikes: Führerschein ist Pflicht

Als E-Bike im ursprünglichen Sinne werden sogenannten Elektro-Leichtmofas, Mofas oder Kleinkrafträder verstanden.

Im Gegensatz zu den anderen Bike-Typen beschleunigen Sie hier mit einem Gashebel. Eine eigene Tretleistung ist somit im Normalfall nicht notwendig. Die meisten dieser Fahrradtypen fahren maximal 20 Kilometer pro Stunde und haben eine Motorleistung von maximal 500 Watt. Hierbei handelt es sich um Leichtmofas. Sie benötigen dafür einen "Mofa-Führerschein" und ein amtliches Kennzeichen. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Innerorts dürfen Sie mit einem solchen Bike nur auf Radwegen fahren, die mit einem Schild "e-Bike frei" gekennzeichnet sind. Bei Modellen die eine Geschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde erreichen, handelt es sich rechtlich um normale Mofas. Es gibt eine Helmpflicht, der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und braucht eine Mofaprüfbescheinigung. Fährt Ihr E-Bike sogar schneller als 25 Kilometer pro Stunde, dann gelten die Vorschriften eines Kleinkraftrads und somit müssen Sie die selbe Rechtslage wie für S-Pedelecs berücksichtigen. Haben Sie noch Zweifel, wann genau Sie einen Führerschein für Ihr E-Bike benötigen? Dann sprechen Sie am besten mit Ihrem Händler, dieser kann Ihnen sicher weitere Auskünfte geben.

Für alle oben genannten Fahrzeuge bieten wir spezielle Schulungen im Einzel- oder Gruppenunterricht an.