Gefahrgutschulung

ADR Basiskurs

Aufgrund der Änderungen in der ADR müssen auch Führer von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t seit dem 01.01.2007 im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein, sofern die Freimengenregelung von 1000 Punkten überschritten worden ist.

ADR Aufbaukurs Tank

Für die Gefahrgutbeförderungen in Tanks sieht das ADR eine Reihe von abweichenden oder zusätzlichen Vorschriften vor. Und für die Fahrzeugführer ist ein zusätzlicher Schulungskurs vorgeschrieben, der das nötige Wissen vermittelt.

ADR Klasse 1 und 7

Klasse 1

Allen Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 gemeinsam ist die Sprengwirkung, wenn sie explodieren oder detonieren. Sie zersetzen sich leicht und können dabei unter Umständen sehr viel Energie freisetzen.

Bei großen Mengen von Sprengstoffen mit hoher Gefährlichkeit kann es zu gravierenden Unfällen kommen. Sie müssen deshalb besonders sorgfältig mit Stoffen dieser Klasse umgehen!

Klasse 7

Radioaktive Stoffe werden im Rahmen des Brennstoffkreislaufs von und nach Kernkraftwerke, insbesondere aber für medizinische, wissenschaftliche und sonstige technische Zwecke befördert. Obgleich oftmals aus Unwissenheit anders darüber gedacht wird, gilt die Beförderung unter Experten als äußerst sicher. Millionen Sendungen radioaktiver Stoffe wurden bisher weltweit befördert, ohne dass es zu Unfällen mit schweren Personenschäden durch Einwirkung radioaktiver Stoffe gekommen ist. Die strengen Vorschriften tragen erheblich zu dieser Bilanz bei.

In Deutschland sind Vorschriften aus dem Verkehrsrecht und Atomrecht zu beachten. Diese Vorschriften zielen gemeinsam darauf ab, Leben, Gesundheit und Sachgüter vor Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen zu schützen sowie durch sie verursachte Schäden zu minimieren.

Klasse 1 und 7 Fortbildung

Zur Erweiterung Ihrer Kenntnisse und Ihres Fachwissens im Umgang mit den Gefahrgutklassen 1 und 7, können sie an der jeweiligen ADR Fortbildung teilnehmen.

Für weitere Informationen und ausführliche Beratung fragen Sie in der Hauptstelle der Geßner Fahrschule in Bad Neustadt nach unter Telefon: (09771) 2166. Hier erhalten Sie auch die aktuellen Termine für die jeweiligen Kurse.