Klasse D1

Was man mit der Klasse D1 fahren darf !

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als acht Meter beträgt (auch Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 750 kg).

      •Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse B erforderlich

      •Mindestalter 21 Jahre, bei Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre

 

Klasse D1E

Was man mit der Klasse D1E fahren darf !

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000kg nicht übersteigen.

      •Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse D1 erforderlich

      •Einschluss der Klassen BE und C1E (sofern C1 vorhanden ist)

      •Mindestalter 21 Jahre, bei Berufskraftfahrerausbildung 18 Jahre

 

Klasse D

Was man mit der Klasse D fahren darf !

Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (Auch mit Anhänger mit einer zG von nicht mehr als 750 kg.

      •Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse B erforderlich

      •Einschluss der Klasse D1

      •Mindestalter 18, 20, 21, 23, 24 Jahre (je nach Voraussetzung)

 

Klasse DE

Was man mit der Klasse D fahren darf !

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse DE und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

      •Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse D erforderlich

      •Einschluss der Klassen D1E, BE sowie C1E (sofern C1 vorhanden ist)

      •Mindestalter 18, 20, 21, 23, 24 Jahre (je nach Voraussetzung)

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse DE nicht vorgesehen