Mobilität neu erleben

Handicap Ausbildung

Mobilität ist ein Stück Lebensqualität und mit uns erreichbar. Wir begleiten Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen auf ihrem Weg zur selbstbestimmten Mobilität.

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Mobil trotz Handicap - selbstbestimmt und sicher ans Ziel

Mobilität bedeutet Freiheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität, besonders für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Unsere Fahrschule begleitet dich auf dem Weg zurück ins Auto: individuell, professionell und mit Herz.
Mit speziell umgerüsteten Fahrzeugen, erfahrenen Fahrlehrern und einer Ausbildung, die sich nach deinen Bedürfnissen richtet, schaffen wir echte Perspektiven. Egal ob du das erste Mal den Führerschein machst oder nach Krankheit oder Unfall wieder mobil werden möchtest, wir stehen an deiner Seite.

Unser Angebot für Menschen mit Handicap

MOBILITÄT IST EIN STÜCK LEBENSQUALITÄT – ein Schritt in die Unabhängigkeit

Getreu diesem Motto richten wir uns nach deinen Wünschen, so dass du deinen täglichen Weg zur Arbeit mit dem eigenen Auto bestreiten kannst, Freunde besuchen oder einfach nur Fahrspaß erleben kannst. Unsere Ausbildungsphilosophie stellt den Menschen in den Mittelpunkt all unserer Bemühungen – dies bezieht selbstverständlich auch die Menschen mit ein, die mit einem Handicap leben müssen. Gerade du sollst teilhaben an der Mobilität unserer Zeit – ohne Einschränkungen. Verwirkliche deine Träume und werde oder bleibe mobil durch unsere Fahrschule – behindertengerecht, effektiv und individuell. Wir bieten Lösungen für nahezu jeden Grad der Behinderung. Rundumbetreuung und Beratung, Hilfe bei Kostenträgeranschreiben, Fahrzeugwahl, Ferienfahrschule mit Unterbringung und vieles mehr. Lass dich durch unsere Spezialisten im Umgang mit deinem Auto schulen. Lerne, wie du dich in Gefahrensituationen richtig verhältst, wie du dein Fahrzeug beherrschen kannst.

Wir sind eine mobile Gesellschaft. Das eigene Auto gehört für die meisten Menschen in Deutschland unbedingt dazu, wenn es um angemessene Lebensqualität geht. Trotz aller Umweltprobleme steht Autofahren für Selbständigkeit und Unabhängigkeit.

Um einen Beruf auszuüben, eine Ausbildung zu machen oder am öffentlichen Leben teilzunehmen, gibt es zum eigenen Kraftfahrzeug oftmals keine Alternative. Ob du nun selbst dein Fahrzeug steuerst oder mitfährst.

Für Menschen mit Behinderung jedoch führt der Weg zum Führerschein und zum individuell ausgerüsteten Auto durch einen Dschungel von Gesetzestexten, Vorschriften und Regelungen.

Neben dem eigentlichen Führerscheinantrag werden noch Gutachten benötigt. Da gibt es ärztliche Gutachten, Medizinisch-Psychologische Gutachten (MPU) oder technische Gutachten durch den TÜV oder DEKRA.

Gerade für diese Gutachten ist es absolut notwendig, das richtige Fahrzeug zu haben, deshalb bauen wir unsere Fahrzeuge speziell für dich um – oder du benutzt dein eigenes.

Ausbildungsfahrzeuge: Porsche Macan, VW-EGolf

Mögliche Umbauten am Fahrzeug

  • Gaspedal-Anordnung (links oder rechts)

  • Handbremse, entweder serienmäßig oder nach links verlegt

  • Handgassteuerung

  • Pedalverlängerungen für besseren Zugang

  • Seitenstützen am Fahrersitz für mehr Komfort und Halt

  • Rollstuhleinzug zur Beförderung von Rollstühlen

  • Abdeckung des serienmäßigen Gaspedals

  • Lenkradknopf mit Fernbedienung für Blinker, Scheibenwischer, Licht, Fernlicht und Hupe

  • Lenkhilfen in Form eines „Dreizacks“ oder einer „Drehgabel“

Die Ausbildung

Wir bilden Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis aus. Dazu gehören unter anderem Betroffene nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder Hirntumor sowie Menschen mit Cerebralparese, Multipler Sklerose, Morbus Bechterew, halbseitiger Lähmung (Hemiplegie), Querschnittslähmung (Para- und Tetraplegie) sowie Arm- oder Beinamputationen.

Nach einem Schlaganfall oder anderen neurologischen Erkrankungen mit bleibenden Folgen ist häufig eine mehrmonatige Wartezeit notwendig, bevor das Autofahren wieder in Betracht gezogen werden kann. Diese Phase dient der körperlichen und psychischen Regeneration, da in den meisten Fällen die Fahreignung zunächst nicht gegeben ist. Wer dennoch vorzeitig ans Steuer geht, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch, dass seine Fahreignung infrage gestellt wird. Im Falle eines Unfalls kann dies zudem zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Hinweise zur Rechtslage und Fahrerlaubnis-Umschreibung

Die Rechtslage ist eindeutig, deshalb ist es wichtig, die grundlegenden Regeln des Straßenverkehrs zu beachten:

§ 1 StVO:
Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass keine anderen Menschen geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden.

§ 2 Fahrerlaubnisverordnung:
Wer aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht sicher am Verkehr teilnehmen kann, darf nur fahren, wenn Vorsorge getroffen wurde, dass keine Gefahr für andere besteht.

Wann, wo und wie muss eine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden?
Eine Umschreibung der Fahrerlaubnis wird notwendig, wenn Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sind und durch Unfall oder Krankheit körperliche Einschränkungen auftreten oder sich bestehende Erkrankungen verschlechtern.

Sie sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, eine solche Einschränkung den Behörden zu melden. Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet Sie jedoch dazu, niemanden durch Ihr Verhalten zu gefährden. Das bedeutet: Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem Ihre Fahreignung nicht gegeben ist, kann Ihre Versicherung die Kosten ablehnen und rechtliche Konsequenzen können folgen – vor allem wenn Sie keine behindertengerechte Ausbildung nachweisen können.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, immer ein aktuelles technisches Gutachten mitzuführen, das Ihre Fahrtauglichkeit bestätigt, falls diese Eintragungen noch nicht in Ihrem Führerschein vermerkt sind.

Wie läuft die Umschreibung ab?
Um Ihre Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, bieten wir Ihnen bei unserer Fahrschule spezielle Fahrstunden an. Dabei lernen Sie, die neu installierten technischen Hilfsmittel sicher und verkehrsgerecht zu bedienen. Eine erneute theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

Mit einigen Fahrstunden auf einem speziell auf Ihre Bedürfnisse angepassten Fahrzeug sind Sie optimal vorbereitet für die Begutachtung. Diese findet bei uns vor Ort mit erfahrenen Prüfern des TÜV oder der DEKRA statt.

Nach erfolgreicher Überprüfung werden die erforderlichen Eintragungen in Ihren Führerschein vorgenommen – und Sie sind wieder sicher und mobil unterwegs.

Allgemeines zum Kauf eines Fahrzeuges

Bei der Anschaffung eines behindertengerecht umgerüsteten Fahrzeuges sollte vorher klar sein, welche Umbaumaßnahmen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen. Einerseits deshalb, weil Sie danach ein passendes Fahrzeugmodell auswählen können und andererseits, weil Sie die Kosten für die Umbaumaßnahmen nicht mit einkalkulieren können. Die tatsächlichen Umrüstungen am Fahrzeug lassen Sie individuell auf Sie zuschneiden, damit die Bedienbarkeit gewährleistet ist und um einen Fehlkauf zu vermeiden. Dabei werden wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sonderfälle – Informationen zu Schlaganfall – Hirnblutung

Der Schlaganfall gehört wegen der bestehenden Hirnschädigung zu den schwierigsten Bereichen bei der Beurteilung, ob Kraftfahrtauglichkeit besteht. Nicht die ggf. vorhandene körperliche Beeinträchtigung stellt das entscheidende Handicap bei der Beurteilung der Kraftfahrtauglichkeit dar, sondern die Auswirkungen der Hirnschädigung. Beim Zustand nach Hirnschädigung können weitere nicht äußerlich erkennbare Einschränkungen bestehen (z. B. Blickfeldeinschränkungen, Reaktionsminderungen, Einschränkungen in der geteilten Aufmerksamkeit, Wesensveränderungen, Einschränkungen der Kritikfähigkeit, Gedächtnisstörungen, Raumorientierungsstörungen).

Es ist ein ausführliches Gutachten von einem Neurologen mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation“ erforderlich (Des Weiteren muss ein augenärztliches Gutachten vorgelegt werden. Sehr häufig ist eine umfassende Fahrausbildung oder Umschulung auf ein behindertengerechtes Fahrzeug notwendig. Es hat eine enge Zusammenarbeit zwischen Medizin, Fahrschule und Technischer Prüfstelle zu erfolgen. Die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer müssen einschlägige Erfahrungen haben.

Mithaftung der Ärzte
Der Arzt hat eine Aufklärungspflicht. Die Beratung der Patienten ist wichtig, da ein Großteil der Patientinnen und Patienten einen Führerschein besitzt und auch nach dem Schlaganfall wieder Autofahren möchte. Der Arzt hat eine Aufklärungspflicht, die auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Anmerkung
Hirnschädigung ist nicht gleich zu setzen mit einer geistigen Behinderung. Hirnschädigungen können z. B. verursacht sein durch Sauerstoffmangel, überdruck im Gehirn, Hirnblutung, Hirntumor, Schädel. Hirn-Trauma, Schlaganfall. Dabei treten unterschiedlich stark ausgeprägte Schädigungen des Gehirns auf, die mehr oder weniger starke Auswirkungen auf körperliche, geistige, psychische etc. Bereiche haben.

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