Klasse A, A2, A1, AM, Mofa

Führerschein Zweirad

Ob Roller oder Motorrad – bei uns lernst du sicher und mit Spaß das Fahren auf zwei Rädern. Mit erfahrenen Fahrlehrern, moderner Ausbildung und individueller Betreuung begleiten wir dich auf dem Weg zu deinem Zweiradführerschein. Starte jetzt durch!

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Schutzausrüstung

Für die erste Fahrstunde können wir die Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, danach bitte die eigene Bekleidung mitbringen. Gerne sind wir dir beim Kauf behilflich.

Folgende Schutzausrüstung ist bei der Motorradausbildung vorgeschrieben:

Fahrschule Gessner Schutzausrüstung

Klasse A

Mit der Führerscheinklasse A darfst du Krafträder – auch mit Beiwagen – fahren, die einen Hubraum von mehr als 50 cm³ oder eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h haben.

Ebenfalls eingeschlossen sind leistungsstarke dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern. Diese müssen entweder über 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen und eine Motorleistung von über 15 kW haben.

Zusätzlich berechtigt die Klasse A zum Führen aller Fahrzeuge der Klassen A2, A1 und AM.

Die Ausbildung erfolgt mit den Motorrädern Kawasaki ZR 650 und Harley Davidson VR1 VROD.

Das Mindestalter bei der Klasse A liegt bei 20, 21, 24 Jahren (je nach Voraussetzung). Es reicht aus, wenn du dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest oder du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Der Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A ist möglich, wenn du die Klasse A2 mindestens zwei Jahre lang besessen hast. Dabei ist nur noch die praktische Prüfung erforderlich. Eine zusätzliche Theorieprüfung musst du nicht ablegen.

Die Ausbildung wird mit den Motorrädern Kawasaki ZR 650 und Kawasaki Vulcan 650 S durchgeführt.

Das Mindestalter bei der Klasse A2 liegt bei 18 Jahren. Es reicht aus, wenn du dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest oder du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

Klasse A1

Die Ausbildung umfasst Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW pro Kilogramm nicht überschreiten.

Ebenfalls eingeschlossen sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, die entweder einen Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren besitzen oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h erreichen. Diese Fahrzeuge dürfen eine Motorleistung von bis zu 15 kW haben.

Seit dem 19. Januar 2013 gibt es für diese Fahrzeuge keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.

Zusätzlich umfasst die Ausbildung alle Fahrzeuge der Klasse AM.

Die Ausbildung wird mit den Motorrädern KTM 125 Duke und Honda MSX 125 absolviert.

Das Mindestalter bei der Klasse A1 liegt bei 16 Jahren. Es reicht aus, wenn du dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest oder du machest die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

Der Aufstieg von Klasse A1 auf Klasse A2 ist nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 oder eines vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerscheins der Klasse 3 möglich. Dabei muss nur noch die praktische Prüfung abgelegt werden; eine Theorieprüfung entfällt.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein – Schlüsselzahl B196

Mit der Schlüsselzahl B196 kannst du bestimmte Motorräder fahren, ohne einen zusätzlichen Motorradführerschein zu erwerben. Weitere Informationen findest du auch unter den Führerscheinklassen B, B96, B196 und BE.

Voraussetzungen:
Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B sein. Die Ausbildung kann auch auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden, was den Einstieg erleichtert.

Wichtige Hinweise:
Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nicht zum Führen der Klasse A1, das heißt, ein Aufstieg in höhere Motorradklassen ist damit nicht möglich. Zudem gilt diese Regelung ausschließlich innerhalb Deutschlands.

Klasse AM

Seit 19.01.2013 kannst du folgende Fahrzeuge mit der Klasse AM fahren: 

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder
Mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder
Mit einer durch die bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Typische Fahrzeuge dieser Klasse sind zum Beispiel Roller, kleine PKW, vierrädrige Quads und Lastendreiräder.

Die Ausbildung wird mit dem TGB Bullet und dem Roller Yamaha Special Edition Rossi durchgeführt.

Das Mindestalter bei der Klasse AM liegt bei 16 Jahren (angedacht: 15 Jahre). Es reicht aus, wenn du dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest oder du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – sind erlaubt, sofern ihre Bauart sicherstellt, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke 25 km/h nicht überschreitet (Mofas). Besondere Sitze zur Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen dabei angebracht werden.

Ab einem Alter von 16 Jahren ist es erlaubt, Kinder unter sieben Jahren auf solchen speziellen Sitzen mitzunehmen.

Die Ausbildung wird mit der Honda Mofa 50 ccm durchgeführt.

Das Mindestalter bei der Klasse Mofa liegt bei 15 Jahren. Es reicht aus, wenn du dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest oder du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

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