Klasse B, B96, B196, BE
Führerschein PKW
Endlich mobil sein! Mit unserer professionellen Ausbildung kommst du sicher und effizient zum Führerschein der Klasse B. Ob Theorie oder Praxis: Wir begleiten dich Schritt für Schritt mit Erfahrung, Geduld und moderner Technik.
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Klasse B
Welche Fahrzeuge kannst du mit der Klasse B fahren?
Die Fahrerlaubnis umfasst PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg. Diese Fahrzeuge dürfen maximal acht Sitzplätze neben dem Fahrersitz haben.
Hinter solchen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg mitgeführt werden. Wird ein Anhänger mit mehr als 750 kg gezogen, darf die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreiten.
Inklusive sind außerdem die Führerscheinklassen L und AM.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Beim begleiteten Fahren liegt das Mindestalter bei 17 Jahren. Voraussetzung für den Begleiter ist, dass er mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) hat.
Klasse B96
Welche Fahrzeuge kannst du mit der Klasse B96 fahren?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, dürfen nur gefahren werden, wenn die Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Diese Erweiterung kann in Verbindung mit der Klasse B erworben werden. Das Mindestalter dafür liegt bei 18 Jahren, beziehungsweise 17 Jahren beim begleiteten Fahren.
Klasse B196
Welche Fahrzeuge kannst du mit der Klasse B196 fahren?
Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf seit 2020 leichte Motorräder bis 125 cm³ ohne zusätzliche Fahrprüfung fahren – dank der Schlüsselzahl B196. Nach einem Gesetz, das der Bundesrat Ende 2019 trotz einiger Kritik verabschiedete, können Autofahrer durch den Nachweis von Fahrstunden ihren Führerschein für Leichtkrafträder erweitern lassen.
Die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein sind: Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B. Zudem sind neun Unterrichtseinheiten (vier theoretische und fünf praktische Einheiten à 90 Minuten) zu absolvieren. Innerhalb eines Jahres nach Abschluss dieser Ausbildung muss die Erweiterung bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
Damit bist du berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung zu fahren, auch mit Beiwagen. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Diese Fahrzeuge können teilweise Geschwindigkeiten bis zu 120 km/h erreichen.
Wichtig: Die Schlüsselzahl B196 entspricht nicht der Klasse A1. Ein Aufstieg zur Klasse A oder A2 erfordert eine separate theoretische und praktische Prüfung.
Klasse B197
Welche Fahrzeuge kannst du mit der Klasse B197 fahren?
Der Führerschein B197 ist eine Erweiterung der Klasse B, die es erlaubt, die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne später auf das Fahren von Schaltwagen verzichten zu müssen. Dafür sind mindestens zehn Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen in der Fahrschule erforderlich, zusätzlich muss der Fahrlehrer die erfolgreiche Schaltwagenausbildung bestätigen. Mit dieser Bescheinigung darfst du trotz Automatikausbildung auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Wichtig ist jedoch, dass diese Regelung nur in Deutschland gilt – im Ausland darfst du mit dem B197-Führerschein nur Automatikfahrzeuge fahren, sofern du die Prüfung nicht auf einem Schaltwagen abgelegt hast.
Klasse BE
Welche Fahrzeuge kannst du mit der Klasse BE fahren?
Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sind mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers beziehungsweise Sattelanhängers 3.500 kg nicht überschreitet. Die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination darf dabei bis zu 7.000 kg betragen.
Voraussetzung für den Erwerb der Klasse BE ist der Vorbesitz der Klasse B. Eine theoretische Ausbildung ist für diese Klasse nicht vorgeschrieben.
Führerschein mit 17 Jahren
Für die Klassen B und BE begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Mit 16 ½ Jahren kannst Du dich bereits zur Führerscheinausbildung in der Geßner Fahrschule anmelden. Hier gibst Du die Personen an, welche Dich später begleiten werden. Diese Personen werden dann in Deine Prüfbescheinigung eingetragen.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
•Mindestalter 30 Jahre
•mind. 5 Jahre Besitz der Klasse B ohne Unterbrechung
•max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darfst Du dann nur mit einer Begleitperson fahren. Die Begleitperson ist hierbei nur Ansprechpartner. Der verantwortlicher Fahrzeugführer bist Du! Neben der Prüfbescheinigung musst Du außerdem immer den Personalausweis mitführen.
Sobald du 18 Jahre alt bist bekommt Du dann von der Behörde den „richtigen“ Kartenführerschein.
