Klasse T, L

Führerschein Traktor

Du willst landwirtschaftliche Maschinen sicher und souverän beherrschen? Mit unserer praxisnahen Ausbildung zum Traktorführerschein (Klasse T oder L) machst du dich fit für den Einsatz in Landwirtschaft und Betrieb, zuverlässig, kompetent und mit modernster Technik.

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Klasse T

Zugmaschinen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft sind für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h ausgelegt, bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen liegt die Grenze bei 40 km/h. Beide Fahrzeugtypen dürfen mit Anhängern betrieben werden.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondergenehmigung ab 15 Jahren möglich. Für Fahrzeuge bis 60 km/h gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.

In dieser Klasse sind außerdem die Führerscheinklassen AM und L enthalten.

Klasse L

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft haben je nach Fahrzeugtyp eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h beziehungsweise bis zu 25 km/h bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Anhänger dürfen nur gezogen werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt.

Wichtig: Wird mit der Klasse L in Kombination mit Anhängern schneller als 25 km/h gefahren, liegt keine gültige Fahrerlaubnis vor.

Die Ausbildung können Sie etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Mindestalters beginnen oder im Rahmen eines Ferienkurses absolvieren.

Für die Klasse L ist keine praktische Fahrprüfung erforderlich.

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