Berufskraftfahrer
Ausbildung
Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Von der Weiterbildung, dem Bildungsgutschein bis hin zu den Qualifikationen.
Ausbildung
Berufskraftfahrer/innen arbeiten im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung. Sie transportieren Güter mit Lkws aller Art. Im Personenverkehr führen sie Linien- bzw. Reisebusse.
Hauptsächlich arbeiten Berufskraftfahrer/innen in Transportunternehmen des Güter- und Personenverkehrs, z.B. Speditionen, kommunale Verkehrsbetriebe oder Bus-Reiseunternehmen. Darüber hinaus sind sie unter anderem bei Post- und Kurier- oder Abschlepp- und Pannendiensten tätig. Der Baustofftransport und Betriebe der Getränkeherstellung oder der Abfallwirtschaft eröffnen weitere Arbeitsfelder.
Wir bilden diesen Beruf in unserer Ausbildungsstätte aus!
Weiterbildung nach BKrFQG
Pflichtschulung für LKW- und Busfahrer – zuverlässig, praxisnah & gesetzeskonform
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist jeder gewerbliche Fahrer verpflichtet, regelmäßig an einer Weiterbildung teilzunehmen. In unserer Ausbildungsstätte bieten wir diese Schulung für Unternehmen, Mitarbeiter und Privatpersonen an.
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden Theorieunterricht, aufgeteilt in 5 Module à 7 Stunden. Diese können an einem Stück oder flexibel über mehrere Jahre hinweg absolviert werden. Wir empfehlen, jährlich ein Modul zu besuchen – das ist effizient und gut planbar.
Was wird geschult?
Die Weiterbildung vermittelt aktuelles Wissen zu:
Sicherheit & Technik
Ladungssicherung
Sozialvorschriften
Gesundheit & Umweltbewusstsein
Verhalten in besonderen Verkehrssituationen
Wer muss teilnehmen?
Pflicht zur Weiterbildung besteht für Fahrer mit den folgenden Fahrerlaubnisklassen:
Personenverkehr (D1, D1E, D, DE): Führerschein ab dem 10.09.2008
Güterverkehr (C1, C1E, C, CE): Führerschein ab dem 10.09.2009
Besitzen Sie Ihren Führerschein bereits vor diesen Stichtagen, gilt:
Nachweis der Weiterbildung bis spätestens 10.09.2013 (Personenverkehr)
Nachweis der Weiterbildung bis spätestens 10.09.2014 (Güterverkehr)
Was kostet die Weiterbildung?
Die Kosten für alle fünf Module belaufen sich auf etwa 500 € für den gesamten Fünfjahreszeitraum.
Bildungsgutschein
„Maßnahmenbausteine“ der Weiterbildung
In folgenden Ausbildungsgängen können Sie einen Bildungsgutschein seitens Ihrer Agentur für Arbeit erhalten und bei uns einlösen. Wir rechnen dann mit der Agentur direkt ab.
Ausbildungsgänge
- Führerscheinklasse C/CE in einem Ausbildungsgang
- Führerscheinklasse D - Vorbesitz B länger als 2 J.
- Führerscheinklasse D - Vorbesitz C länger als 2 J.
- beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr
- beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr
- Ladungssicherung - LKW
- Perfektionstraining - LKW
- Führer/Fahrer von Erdbewegungs- und verw. Masch.
- Kranführer (Fachkraft)
- Gabelstaplerführerschein
- Bediener Hebeeinrichtung (Fachkraft)
- Berufskraftfahrerweiterbildung 5 Module LKW
- Berufskraftfahrerweiterbildung 5 Module Bus
Qualifikationen
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich unterwegs sind und eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE benötigen. Es betrifft Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind oder aus einem Drittstaat stammen und bei einem Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU oder des EWR beschäftigt werden.
Ausgenommen davon sind die Fahrer der Kraftfahrzeuge:
- mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h
- der Bundeswehr
- der Truppe des zivilen Gefolge der anderen NATO-Staaten
- der Polizeien des Bundes und der Länder
- des Zolldienstes
- des Zivil- und Katastrophenschutzes
- der Feuerwehr
- zur Notfallrettung der anerkannten Rettungsdienste
- die zur technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken, oder zur technischen Untersuchung, Prüfungen durchführen
- die von Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des Kraftfahrzeugsachverständigengesetzes zu Prüfungszwecken eingesetzt werden
- die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
- zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (Bsp.: der Verputzer fährt sein Gerüst auf die Baustelle.)
