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Klasse T

Was man mit der Klasse T fahren darf:

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft dienen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis max. 60 km/h (selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h). Jeweils mit Anhänger

• Mindestalter 16 Jahre bei 40 km/h, 18 Jahre bei 60 km/h
• Einschluss der Klassen AM, L


Anmeldeformular hier ausfüllen oder weitere Informationen hier anfordern .

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Klasse L

Was man mit der Klasse L fahren darf:

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h (selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h). Je mit Anhänger wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Vorsicht! Sollte mit der Klasse L in Verbindung mit Anhängern schneller als 25 km/h gefahren werden, fährt man ohne gültige Fahrerlaubnis.

• Mindestalter 16 Jahre (14 Jahre mit Sondergenehmigung)


Ab wann können Sie die Ausbildung beginnen?

Es reicht aus, wenn Sie sich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalter anmelden; oder Sie machen die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.

Für die Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

Anmeldeformular hier ausfüllen oder weitere Informationen hier anfordern .

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