Was man mit der Klasse T fahren darf:
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft dienen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis max. 60 km/h (selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h). Jeweils mit Anhänger
• Mindestalter 16 Jahre bei 40 km/h, 18 Jahre bei 60 km/h
• Einschluss der Klassen AM, L
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Was man mit der Klasse L fahren darf:
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h (selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h). Je mit Anhänger wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Vorsicht! Sollte mit der Klasse L in Verbindung mit Anhängern schneller als 25 km/h gefahren werden, fährt man ohne gültige Fahrerlaubnis.
• Mindestalter 16 Jahre (14 Jahre mit Sondergenehmigung)
Ab wann können Sie die Ausbildung beginnen?
Es reicht aus, wenn Sie sich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalter anmelden; oder Sie machen die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.
Für die Klasse L ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
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